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18.06.2021

Sonderbestimmungen aufgrund der Corona-Pandemie

Das Hygiene- und Zugangskonzept für das Freibad enthält folgende wesentlichen Elemente, die hier von der Stadt verkürzt dargestellt sind. 

Die Besucherzahl, die sich gleichzeitig im Freibadgelände aufhalten dürfen, wurde auf der Grundlage der Corona-Bestimmungen auf maximal 800 Personen begrenzt. Im Wasser dürfen sich dabei maximal 180 Personen gleichzeitig aufhalten.

  • Zugangskontrolle durch Abtrennung des Eingangsbereichs, Markierungen auf dem Boden, Aushänge an den Abtrennungen und im Eingangsbereich
  • Schutz der Beschäftigten im Kassenbereich durch eine Trennvorrichtung, Desinfektionsmittel am Eingang, Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen im Eingangsbereich und im Bereich der Umkleiden und Sanitärräume
  • Begrenzung der Besucherzahl auf eine Größe, die gewährleistet, dass die Regelungen eingehalten und überwacht werden können: 180 Personen im Wasser
  • Schließung der Duschen, Begrenzung der Nutzung der Umkleiden, um Abstand halten zu können
  • Trennung Zugang und Ausgang zu den Becken
  • Aufteilung des Schwimmerbeckens in vier Bereiche, in denen im Kreis geschwommen werden kann (siehe Beschilderung am Beckenumgang)
  • Nichtschwimmerbecken: Rutsche darf nur einzeln genutzt werden.
  • Kleinkindbecken ist für maximal 12 Personen geöffnet. Die Eigenverantwortung der Eltern steht im Vordergrund.
  • Kinder unter 10 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen das Freibad nutzen
  • Spielplatz darf genutzt werden
  • Beachvolleyballfeld bleibt geschlossen
  • umfangreiche zusätzliche Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen.

Der Entwurf des Hygiene- und Zugangskonzeptes wird jeweils im Laufe der nächsten Wochen an den Stand der Corona-Bestimmungen angepasst. Im Bedarfsfall können Begrenzungen des Einlasses nicht ausgeschlossen werden.