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27.03.2019

Aktion "Vor dem Schwimmen kommt das Duschen"

2. Praxistipp "Hinweise des BäderTeams"

Es ist nicht leicht für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bäderteams, Badegäste darauf hinzuweisen, dass sie vor dem Schwimmen duschen und dabei ihren Körper gründlich reinigen müssen. Antworten einiger Badegäste wie: „Glauben Sie ich bin dreckig!“ oder „Ich habe heute Morgen erst geduscht“, machen unserem Personal wenig Freude, auf die Notwendigkeit einer gründlichen Körperreinigung und die Bestimmungen der Haus- und Badeordnung (quasi mit „gehobenem Finger“)  hinzuweisen.



Deshalb der Praxistipp der Stadtwerke, um möglichst ohne Konflikte das Problem zu lösen:

  • Haben Sie Verständnis für den Hinweis unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es kann vorkommen, dass man gedankenversunken das Duschen vergessen hat. Mit der nachträglichen Körperreinigung tun Sie sich und den übrigen Badegästen einen großen Gefallen.

  • Bedenken Sie, dass es nach dem Hinweis keine sonstige Möglichkeit mehr gibt, den Konflikt zu lösen. Unser Bäderteam ist angewiesen, darauf zu achten, dass die Schwimmbecken, der Whirl-Pool und das Dampfbad nur dann genutzt werden dürfen, wenn die Körperreinigung nachgeholt wurde.

  • Sollte dennoch dem Hinweis nicht Folge geleistet werden, ist das Fachpersonal zum Schutz der übrigen Badegäste verpflichtet, von dem Hausrecht der Haus- und Badeordnung Gebrauch zu machen und dieses auch durch zusetzen.
Quelle: Stadtwerke Stadtallendorf